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Farben: Häufig gestellte Fragen

Ich habe auf den Kartons der IAMINK Farben gelesen, dass in der Farbe Chrom und Nickel enthalten sind. Wie kann das sein?

Kurzfassung: Es gehört zur neuen Kennzeichnungspflicht, dass diese Stoffe aufgeführt werden müssen, da sie zwar im endgültigen Produkt (der Farbe) nicht nachweisbar sind, im ursprünglichen Pigment (Rohstoff) aber schon. Und hier die lange Version in Form des offiziellen Statements vom Hersteller selbst:

eine interessante Frage mit Nickel/Chrom. Wir sind gesetzlich VERPFLICHTET, ANGABEN ÜBER NICKEL UND CHROM ZU MACHEN!!!

Ich zitiere dir kurz Absatz 9 der REACH-Verordnung:
(9) Darüber hinaus wurde in dem Dossier nach Anhang XV eine Reihe von Kennzeichnungsvorschriften vorgeschlagen, von denen einige nach Stellungnahme des Forums der Agentur für den Austausch von Informationen über die Durchsetzung (im Folgenden „Forum“) im Verlauf der Ausarbeitung der Stellungnahme geändert wurden. Die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagenen Kennzeichnungsvorschriften umfassten die Angabe, dass das Gemisch für Tätowierungszwecke zu verwenden ist, die Angabe einer eindeutigen Referenznummer zur Identifizierung der betreffenden Charge und die Angabe aller Bestandteile, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich für die menschliche Gesundheit eingestuft sind, aber nicht unter die vorgeschlagene Beschränkung fallen, sowie aller Inhaltsstoffe, die unter die vorgeschlagene Beschränkung fallen, aber in dem Gemisch unterhalb der in der vorgeschlagenen Beschränkung festgelegten Konzentrationsgrenze verwendet werden. Darüber hinaus wurde eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht zur Angabe des Vorhandenseins von Nickel und Chrom (VI) als notwendig erachtet, da diese Stoffe neue Fälle von Hautsensibilisierung verursachen und bei sensibilisierten Personen allergische Reaktionen hervorrufen können. Die Kennzeichnungsvorschriften wurden vorgeschlagen, um den Verbrauchern und Tätowierern zusätzliche Informationen an die Hand zu geben, um die Umsetzung der Beschränkung zu erleichtern und sicherzustellen, dass bei gesundheitsschädlichen Auswirkungen ordnungsgemäß Untersuchungen durchgeführt werden können.

Im Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wurde also folgendes ergänzt:
e) den Hinweis ‚Enthält Nickel. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘, wenn das Gemisch Nickel unterhalb des Konzentrationsgrenzwertes nach Anlage 13 enthält;
f) den Hinweis ‚Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘, wenn das Gemisch Chrom (VI) unterhalb des Konzentrationsgrenzwertes nach Anlage 13 enthält;
Also da in der Farbe (also im endgültigen Produkt) der Nickel und Chrom-Wert nicht messbar ist, aber im Pigment (Rohstoff) selber schon messbar ist, sind wir nach Absatz e und f verpflichtet, diesen Warnhinweis zu schreiben.
So kann das sein, ok?
Warum das nicht auf anderen Farben steht? Weil andere Hersteller eben auf solche Fragen einfach kein Bock haben...Wir aber schon! Wir wollen nämlich mündige, hinterfragende Kunden.

Andere Supplier werben bereits mit dem Verkauf von REACH-konformen, bunten Tattoo Farben. Warum bietet ihr diese nicht an?

Aktuell werben immer mehr Hersteller mit REACH-konformen Farben, allerdings liegen uns zu keiner dieser Farben irgendwelche Unterlagen bzw. Nachweise vor, dass sämtliche REACH-Regularien eingehalten werden. Aus diesem Grund können wir keine Aussagen zu diesen Farben treffen.

Wie lange sind IAMINK Farben vor und nach dem Öffnen haltbar?

Ungeöffnet sind die IAMINK Farben 3 Jahre haltbar. Nach dem Öffnen sind die IAMINK Farben immer noch mindestens 150 Tage haltbar.

Was muss ich vorzeigen, wenn ich in meinem Studio kontrolliert werde?

Jede IAM INK Flasche kommt in einem separaten Umkarton. Dieser kann aufgeschnitten und abgeheftet werden. Auf der Innenseite des Kartons befinden sich wichtige Informationen bzgl. Verwendungszweck, Haltbarkeit etc., die bei einer Kontrolle vorgezeigt werden müssen. Zusätzlich kannst Du die Produktspezifikationen als PDF auf unserer Seite herunterladen.